Überflüssige Versicherungen
Welche Versicherung würden Sie niemals abschließen?
Versicherungen richtig kündigen
Es gibt viele Versicherungsarten und es ist manchmal sehr schwer, da noch den Überblick zu behalten. Wenn man dann einmal anfängt auszumisten und viel zu teure oder auch für einen selber unnütze Versicherungen entdeckt, will man die ja kündigen. Das sollte aber nicht einfach so passieren, sondern man sollte auf so manches achten. Was genau das ist und wie Sie am besten aus Verträgen rauskommen, sagen wir Ihnen hier.
Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht sagt, dass Verträge in der Regel mit einer ordentlichen Kündigung beendet werden. Sie sollte aber unbedingt fristgerecht bei der Versicherung eingehen. Diese fristgerechte Kündigung muss in den meisten Fällen drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres schriftlich erfolgen. Es gibt aber auch Ausnahmen bei denen kürzere Fristen vereinbart wurden.
Wer aber schon nach kurzer Zeit zweifelt ob die Versicherungsart wirklich notwendig ist, kann eventuell mit einem Widerspruch einen sofortigen Wiederausstieg erreichen. Allerdings muss dieser Widerspruch, wenn vom Versicherer so vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen eingehen. Die meisten Versicherungen geben ihren Kunden eine Widerspruchfrist von 14 Tagen. Die Frist gilt zumeist ab dem Zeitpunkt ab dem alle Unterlagen mit der Police beim Versicherten eingetroffen sind.
Im Allgemeinen sollte man sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des abgeschlossenen Vertrages anschauen und studieren. Dort stehen die Vertragslaufzeiten immer drin. In der Regel gilt bei den Versicherungen, dass ein Versicherungsjahr dann beginnt, wenn der Vertrag abgeschlossen wurde. Wird der Vertrag also am 11. Mai abgeschlossen, so endet er auch wieder am 11. Mai und das um Punkt 12:00Uhr mittags.
Die große Ausnahme ist da natürlich die KFZ Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung hat eine einheitliche Kündigungsfrist von einem Monat immer zum 31. Dezember. Die Versicherung muss also immer bis Ende November gekündigt werden.
Es gibt aber auch hier noch eine Sonderregelung. Sollten Partner zusammenziehen und sich eine Haftschutzpolice teilen können, kann der jüngere Vertrag aufheben lassen und den Namen des Partners in den älteren Vertrag aufnehmen lassen. So kann eine Menge Geld gespart werden. Dieses passiert im Allgemeinen zum Monatsende nach Bekanntgabe bei der Versicherung.
Auch bei anderen Versicherungen hat man die Chance vor Ablauf der Jahresfrist zu kündigen. Das geht allerdings nur, wenn die Versicherung die Prämien erhöht, ohne die Leistung zu erhöhen. Es muss schriftlich gekündigt werden und das innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Erhöhung. Sollte in Ihrem Vertrag aber drin stehen, dass Beitragserhöhungen nicht ausgeschlossen sind, haben Sie keine Chance mehr. Und sicherlich steht es schon im fast jedem Vertrag drin.