Überflüssige Versicherungen
Welche Versicherung würden Sie niemals abschließen?
Die Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung tritt dann in Kraft, wenn ein Arbeitsunfall inklusive Wegeunfälle und Berufskrankheiten vorfallen.
Wer pflichtversichert ist, der ist automatisch gesetzlich Unfallversichert. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung belaufen sich auf medizinische und berufsfördernde Leistungen die zur Rehabilitation dienen sollen. Ebenso werden Lohnersatz- und Entschädigungsleistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen.
Dann gibt es da aber noch die private Unfallversicherung. Diese deckt alle wirtschaftlichen Folgen von Unfällen in jeglicher Art ab. Der Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung tritt für alle Unfälle weltweit rund um die Uhr in Kraft. Der Versicherungsfall ist immer der Unfall. Als Unfall definiert ein Versicherungsunternehmen ein plötzlich von außen einwirkendes Unfallereignis, welches den Versicherten trifft und dadurch unfreiwillig eine Schädigung der Gesundheit erleidet.
Die Hauptleistung einer solchen privaten Unfallversicherung zielt darauf ab, dass im Falle einer Dauerbeeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit eine finanzielle Absicherung gewährleistet ist.
Thema Unfallversicherung
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