Viele Versicherte der Privaten Krankenversicherung ärgern sich zum Anfang des neuen Jahres über eine höhere Abbuchung Ihrer Krankenversicherung. Zumindest scheint dies die weitläufige Meinung zu sein welche die Medien noch Ende letzten Jahres verbreitet haben. Durchaus ist es bei einigen Versicherern zu einer Beitragserhöhung gekommen und einige Versicherte müssten mitunter sehr hohe Anpassungen verschmerzen, allerdings ist dies nicht die Regel wie es gerne dargestellt wird. Das unabhängige Analysehaus Morgen&Morgen hat in einer aktuellen Erhebung festgestellt, dass bei etwa 45% aller PKV Versicherten keine Anpassung Ihres Beitrags zum Jahr 2012 erfolgte. Versicherte welche zum anderen Teil der Versichertengemeinschaft gehören, hatten im Durchschnitt eine Erhöhung von 4,4% zu verkraften. Eine durchaus normale Beitragsanpassung welche notwendig ist, um die laufenden Kostensteigerungen im medizinischen Sektor auffangen und den Versicherten weiterhin einen umfangreichen Krankenversicherungsschutz bieten zu können.
Versicherte bei denen die Private Krankenversicherung eine deutlich höhere Beitragsanpassung vorgenommen hat, haben hier verschiedene Möglichkeiten um den Kostensteigerungen entgegen zu wirken. So können Sie durchaus die Premiumleistungen wie zum Beispiel ein Einbettzimmer oder die Chefarztbehandlung, aus dem Leistungsumfang Ihres Tarifs streichen. Auch ist ein Wechsel des Tarifs innerhalb des Versicherers möglich. Häufig kann hier durch einen Tarifwechsel das Leistungsniveau gehalten aber der Beitrag dennoch gesenkt werden. Im Übrigen, führt die GKV auch bereits seit einigen Jahren Beitragssteigerungen durch, nur merken Versicherte diese nicht so direkt wie dies bei der PKV der Fall ist. Denn die Privaten Krankenversicherer senden Ihren Versicherten ein Informationsschreiben in welchem auf die reale Beitragserhöhung hingewiesen wird. Bei der GKV erfolgt die Beitragssteigerung eher verdeckt, so dass es vielen Versicherten nicht ins Bewusstsein gelangt.
Beitragssteigerung in der Gesetzlichen Krankenversicherung
Auch Versicherte der GKV müssen seit vielen Jahren eine Beitragssteigerung hinnehmen. So wurde mit der Einführung des Gesundheitsfonds ein Allgemeiner Beitragssatz eingeführt. Bei der Einführung erfolgte automatisch eine Erhöhung auf 15,5%. Dieser wurde zwar nach einem halben Jahr auf 14,9% gesenkt, zum Januar 2011 aber wieder auf die 15,5% angehoben. Gleichzeitig müssen Versicherte aber nicht nur die Erhöhung des Beitragssatzes hinnehmen, sondern auch mitunter einen Zusatzbeitrag bezahlen. Reichen die finanziellen Mittel einer gesetzlichen Krankenkasse nicht aus, so erheben Sie einfach einen Zusatzbeitrag von Ihren Versicherten (vor 2012 pauschal 8€ oder max. 1% vom Einkommen, ab 2012 unbegrenzt). Zusätzlich streicht die Politik seit Jahren die Leistungen (nur noch Festzuschuss bei Zahnersatz, kein Kostenzuschuss für erwachsene Sehhilfen usw.) und bürgt den Versicherten Zuzahlungen bei Medikamenten, einem stationären Aufenthalt und einem Arztbesuch (Praxisgebühr) auf. Zu Guter Letzt erhält die Gesetzliche Krankenversicherung noch einen Milliardenzuschuss welcher aus Steuergeldern finanziert wird.
Dies macht sehr deutlich, wie stabil eigentlich die Beiträge für die Private Krankenversicherung sind. Geringe jährliche Anpassung müssen Versicherte mit einkalkulieren, zumindest Anpassungen in regelmäßigen Abständen (alle 2 oder 3 Jahre). Dafür erhalten Sie aber keine Leistungskürzung und können selbst innovative Behandlungen und Arzneimittel in Anspruch nehmen. Natürlich setzt dies voraus, dass sich Versicherte für einen leistungsstarken und solide kalkulierten Tarif entschieden haben. (Billigtarife sind meistens fehlkalkuliert um durch den geringen Beitrag möglichst viele Interessenten und Kunden anzulocken. Gerade diese Tarife müssen im Laufe der Zeit die Beiträge extrem hoch anpassen, zum Teil um 20%. Das ist aber nicht der Sinn einer guten Privaten Krankenversicherung. Eine gute und beitragsstabile PKV hat Ihren Beitrag und ist eben nicht für 100 Euro im Monat erhältlich. Dafür erhalten Versicherte aber einen starken Schutz zu einem fairen Beitrag – auch wenn dieser regelmäßig angepasst wird!)
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