Leistungen der PKV

Der Leistungsumfang der Privaten Krankenversicherung unterscheidet sich deutlich vom Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung. Während in der GKV der Gesetzgeber über das Sozialgesetzbuch 5 die Leistungen zu etwa 95% vorschreibt und die Krankenkassen weitere Leistungen individuell festlegen (auch wieder nur im Rahmen des notwendigen und was GKV Verband abgesegnet wurde), werden die Leistungen in der Privaten Krankenversicherung im jeweiligen Bedingungswerk genau festgelegt. Es gibt also keine pauschale PKV welche den exakt gleichen Leistungsumfang besitzt (außer dem Basistarif). Dementsprechend können sich Versicherte die Leistungen in der PKV selbst zusammenstellen und einzelne Leistungsbereiche versichern oder eben nicht. Der Leistungsumfang der Privaten Krankenversicherung lässt sich wie folgt, grob unterteilen:

  • Ambulante Behandlungen (Arzt, Zahnarzt, etc.)
  • Stationäre Behandlungen
  • Reha-Maßnahmen
    (Achtung, häufig nur über Zusatzversicherungen /-bausteine versichert!)
  • kieferorthopädische Behandlungen
  • psychotherapeutische Behandlung / Psychotherapie
  • Arzneimittel
  • Hilfsmittel
  • Heilmittel
  • Zahnersatz

 

Typische Leistungen der Privaten Krankenversicherung:

  • Chefarztbehandlung
  • Ein- oder Zweibettzimmer bei einer stationären Behandlung
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Sehhilfen

 

 

Bedingungswerk definiert PKV Leistungen – starkes Bedingungswerk unverzichtbar

In welchem Umfang die jeweilige Private Krankenversicherung die Kosten erstattet, hängt wieder von dem Bedingungswerk ab. So gibt es hier erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Tarifen. Beispielsweise erstatten die günstigeren PKV Tarife meistens nur Arztrechnungen bis zum 2,3 fachen Satz der GOÄ. Dadurch entstehen sehr hohe Eigenanteile für Privatversicherte, da viele (Fach-) Ärzte bis zum 3,5 fachen Satz der GOÄ abrechnen. Auch bei den Hilfsmitteln sehen einige (schlechte) Tarife einen festen Hilfsmittelkatalog vor und erstatten dementsprechend nur die Kosten der im Bedingungswerk vorgegebenen Hilfsmittel. Andere Hilfsmittel bezahlen diese Privaten Krankenversicherungen nicht mehr. Auch in der Psychotherapie gibt es erhebliche Leistungsunterschiede zwischen den PKV Tarifen, die bei einer psychotherapeutischen Behandlung zu Kosten in hoher fünfstelliger Summe führen kann. – Dies sind hier nur sehr wenige Beispiele für die möglichen Leistungslücken bei einigen Privaten Krankenversicherungen.

 

 

Damit Versicherte in einem Leistungsfall nicht erhebliche Selbstbeteiligungen akzeptieren oder ganze Behandlungen, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel komplett selbst bezahlen müssen, ist ein starkes Bedingungswerk bei Ihrer Privaten Krankenversicherung unverzichtbar. Diese Bewertung können Interessenten aber nicht selbst durchführen, weshalb es wichtig ist, sich vor Abschluss einer Privaten Krankenversicherung unabhängig und professionell beraten zu lassen (PKV Beratung optimalerweise von einem unabhängigen Versicherungsmakler).

 
 

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