PKV plant Nichtzahlertarife einzuführen um die Versichertengemeinschaft zu schützen

Seit 2009 besteht in Deutschland die Pflicht für eine Krankenversicherung. Was eigentlich als ein wirklich sinnvoller Schutz für alle Bürger in Deutschland gedacht ist, hat zum Teil sehr unangenehme Folgen, insbesondere bei der Privaten Krankenversicherung. Denn immer wieder kommt es dazu, dass Versicherte Ihre Beiträge nicht bezahlen können und so viele Beitragsrückstände entstehen. Diese belasten massiv die PKV, deren Prinzip auf der Risikokalkulation erfolgt und durch Beitragsrückstände die finanziellen Mittel für die Ausgaben und Altersrückstellungen fehlen. In der Vergangenheit konnten die Privaten Krankenversicherer diesem Problem entgegen wirken und Ihre Versichertengemeinschaft schützen, indem säumige Versicherte einfach gekündigt wurden. Dies ist mit der Einführung der Krankenversicherungspflicht aber nicht mehr möglich. Obwohl PKV Versicherte Ihre Beiträge nicht zahlen, haben Sie weiterhin einen Anspruch auf Krankenversorgung und belasten so alle andere Versicherten. Denn die Privaten Krankenversicherungen müssen die fehlenden Einnahmen (und trotzdem gleichen Ausgaben) umrechnen und auf die anderen Versicherten umverteilen. Eine Situation welche nicht gerecht ist und dem die PKV nun entgegen wirken möchte. Daher plant der Gesamtverband der Verband der Privaten Krankenversicherung die Einführung eines Nichtzahlertarifs.

 

PKV Nichtzahlertarif soll die Versichertengemeinschaft entlasten

Damit die Beitragsrückstände nicht weiterhin die Versichertengemeinschaft belastet, plant die PKV die Einführung eines Nichtzahlertarifs. Dieser bietet den Versicherten einen absoluten Grundschutz und deckt Behandlungen bei einer akuten Erkrankungen und Schwangerschaft ab. Weitere Leistungen sieht der Nichtzahlertarif nicht vor. Für diesen Grundschutz des PKV Nichtzahlertarifs sollen Versicherte immer noch einen Beitrag von etwa 100 Euro bezahlen. Die Senkung soll den Versicherten die Möglichkeit bieten, Ihrer Beitragszahlung nachzukommen.

Die Überführung von einem normalen Tarif der Privaten Krankenvollversicherung in den Nichtzahlertarif soll nach 2 Mahnungen erfolgen. Zahlen Versicherte 2 Monate lang keinen Beitrag, so versendet der Versicherer seine erste Mahnung. Gleicht der Versicherte in den kommenden zwei Monaten nicht aus und zahlt weiterhin keinen Beitrag, erfolgt eine zweite Mahnung. Erfolgt mit der zweiten Mahnung immer noch keine Zahlung durch den Versicherten, so nimmt die Private Krankenversicherung einen Wechsel in den Nichtzahlertarif vor.

 

 

Mit dem Nichtzahler Tarif gehen die Privaten Krankenversicherer ein ernstzunehmendes Problem an. Denn laut eigenen Berichten der Versicherer gibt es derzeit etwa 144.000 Versicherte in der Privaten Krankenversicherung (Stand Ende September 2011) welche keine Beiträge bezahlen und dennoch Versicherungsschutz erhalten. Eine finanzielle Belastung welche durch den Nichtzahlertarif eventuell in den Griff zu bekommen ist. Ob und wann bzw. in welchem Umfang der PKV Nichtzahlertarif eingeführt wird, dass steht allerdings noch nicht fest.

 
 

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